Die systematische Entwaldung im 19. Jh. hatte zahlreiche Katastrophen und hydrogeologische Probleme verursacht (im Valle Morobbia spricht man noch von der Lawine in Melirolo im Jahre 1888). Die verheerende Überschwemmung im Jahre 1868 beschleunigte das Eingreifen des Bundes und des Kantons, die in den nachfolgenden Jahren immer strengere Forstwirtschaftsgesetze erliessen. Die grossen Aufforstungsarbeiten, die im Tessin und in der Schweiz ab dem Jahre 1880 unternommen wurden, betrafen auch das Valle Morobbia. Besonders wichtig für das Valle Morobbia war das kantonale Forstwirtschaftsgesetz von 1912, das die Grundlage für die Institution des Staatswaldes bildete, die erstmals im Tal eingeführt wurde und bis heute besteht.
Sehr interessant ist die Geschichte der Aufforstung der Alpe Giggio. 1909 ersuchte der Staatsrat des Kantons die Bundesbehörde, ein Projekt für die Verlaufsänderung des letzten Abschnitts des Morobbia-Bachs zu genehmigen und die entsprechenden Gelder bereitzustellen. Im Jahr 1911 genehmigte der Bundesrat das Projekt, doch für die Finanzierung verpflichtet er den Kanton Tessin, unverzüglich die Aufforstung und den Schutz der Gebiete zu veranlassen, die oberhalb von Melirolo und der Alpe Giggio abgerutscht waren. Die Alpe Giggio gehörte jedoch, ebenso wie die Alpe Giumello und die Alpe Buco, der italienischen Gemeinde Garzeno, welche diese Flächen seit Jahrhunderten als Weideland nutzte. Infolgedessen beschloss der Kanton noch im selben Jahr die Enteignung der Böden, die Eigentum von Garzeno waren. Damit begann ein langjähriger Rechtsstreit und erst 1917 konnten sich die Parteien auf die Abtretung der fraglichen Böden für einen Betrag von 110´000 CHF einigen. Somit begannen die Aufforstungsarbeiten erst in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts und zogen sich über mehrere Jahrzehnte hin.
Bis heute kann man, wenn man von der Alpe Giumello und von vielen anderen Stellen im oberen Tal auf die andere Talseite Richtung Alpe Fossada schaut, die gerade, senkrechte Linie klar erkennen, die den Schutzwald im Osten von den Weiden im Westen trennt.
Foto: exploratorio.ch
Eigenschaften
- PÄRKE UND GÄRTEN Naturpärke