Piazza Collegiata 12
6500 Bellinzona
Tel: +41 91 825 21 31
Fax: +41 91 821 41 20
[email protected]
Short term rental
Meldung der Übernachtungen und Tourismusabgaben
Welche lokalen Bestimmungen muss ich einhalten?
Verfahren
- Die Kurtaxe in Höhe von CHF 2.00 pro Nacht muss für jeden Gast ab dem Alter von 14 Jahren einkassiert werden. Diese Abgabe ist vom Gast zu zahlen.
- Alle Übernachtungen in der eigenen Einrichtung müssen EINMAL IM JAHR der eigenen regionalen Tourismusorganisation (OTR) GEMELDET werden.
Bitte setzen Sie sich wegen der Dokumentation und des Verfahrens direkt mit Ihrer OTR in Verbindung.
- Die vom Gast eingenommene Kurtaxe muss gemeinsam mit der (vom Gastgeber zu zahlenden) Promotionstaxe in Höhe von 1.25 CHF pro Gast/Nacht an die OTR entrichtet werden.
- WICHTIG: Die Abgaben sind für jede Übernachtung von allen Personen ab dem Alter von 14 Jahren unabhängig von der Bettenanzahl oder dem Grund der Reise zu zahlen. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Übernachtungen ist gesetzeswidrig.
OTR Kontakt
Casella postale
6600 Locarno
Tel: +41 848 091 091
Fax: +41 91 759 76 94
[email protected]
Piazza della Riforma, Palazzo Civico
6900 Lugano
Tel: +41 58 220 65 00
Fax: +41 58 866 66 09
[email protected]
via Luigi Lavizzari 2
6850 Mendrisio
Tel: +41 91 641 30 50
Fax: +41 91 641 30 59
[email protected]