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Ab 1. Februar ist das neue Verfahren für Touristenunterkünfte, die über Onlineplattformen (Airbnb, Booking.com, Expedia, e-domizil etc.) und offline (über Broschüren etc.) vermietet werden, in Kraft getreten. Der neue Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit der gesamten Hotel- und Übernachtungsbranche zu gewährleisten.
In den vergangenen Jahren konnte man auch in unserem Kanton eine starke Zunahme der Vermietung von Touristenunterkünften (Zimmern, Wohnungen und Privathäusern) beobachten, die heute fast ein Viertel des Tourismusangebots ausmachen.
Die Einführung des neuen Gesetzes ermöglicht eine genaue Erfassung der Unterkünfte im Kanton Tessin, die an Urlauber vermietet werden; am derzeitigen System zur Einziehung der Kurtaxe ändert sich nichts.
Ein wichtiger Schritt, der die Entwicklung der Beherbergungsbetriebe widerspiegelt und durch den die Gleichbehandlung mit der Hotelbranche gefördert wird und neue Synergien und Chancen eröffnet werden.
Das Tessin ist der erste Schweizer Kanton, der eine obligatorische Identifikationsnummer eingeführt hat, eine Praxis, die in anderen europäischen und internationalen Städten bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
Ab 1. Februar 2022 hat jeder Vermieter ein Jahr lang Zeit zur Beantragung der Identifikationsnummer.
Das neue Registrierungsverfahren gilt für alle Betriebe mit 1 bis 4 Betten, alle Campingplätze, Hütten und Bauernhöfe. Betriebe wie z.B Hotels, die dem Lear-Gesetz unterstehen (Legge sugli esercizi alberghieri e sulla ristorazione), können die Nummer auf ihrer kantonalen Bewilligung verwenden.
Wohnungen und Betriebe mit mehr als 4 Betten, die noch nicht über eine kantonale Bewilligung verfügen, müssen das von Lear vorgesehene Verfahren einhalten (siehe hier). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten sie automatisch eine Identifikationsnummer.
Die Identifikationsnummer muss in jeder Anzeige auf Online-Plattformen, Websites und in Offline-Publikationen angegeben werden.
Die Identifikationsnummer wird unmittelbar nach der Registrierung vergeben.
Die über das Online-Formular erhobenen Angaben werden sowohl an der zuständige regionale Tourismusorganisation als auch der Standortgemeinde des Mietobjekts mitgeteilt. Die Gemeinde hat sechs Monate Zeit, um die Erteilung der Identifikationsnummer zu prüfen und zu kontrollieren, ob das jeweilige Objekt die aktuellen Bauvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und zu bestätigen, dass es als Touristenunterkunft geeignet ist.
Wichtig: In der Zeit zwischen der Zustellung des Formulars und der Genehmigung durch die Gemeinde kann das Objekt weiterhin an Touristen vermietet werden, wobei auf den verschiedenen Plattformen, die nach Abschluss des Registrierungsverfahrens zugewiesene Identifikationsnummer anzugeben ist.
Vorgehensweise:
Die Betreiber der Unterkünfte sind verpflichtet, alle Übernachtungen in ihren Beherbergungsstrukturen innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft der Gäste über das neue Portal Online-Meldung zu melden, unabhängig davon, ob sie dem Hotellerie- und Gastronomie-Gesetz (Lear) unterstehen oder auch nicht. Eine umfassende Anweisung zur Funktionsweise des Portals finden Sie unter diesem Link.
Die Kurtaxe ist ausschliesslich für die Finanzierung der Tourismus-Infrastrukturen, der Unterstützung der Gäste, der Informierung und der Animationsangebote bestimmt. Kurtaxe entrichten müssen alle Personen, die in einer Gemeinde übernachten, die nicht ihr Wohnsitz im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist, wie Gäste in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gasthäusern, auf Campingplätzen, in Massenlagern, Hütten, Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Campern und anderen vergleichbaren Einrichtungen oder Fahrzeugen. Die Betreiber von Unterkünften und Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die vermietet werden, sind für die Einziehung der Kurtaxe und die Überweisung an die Regionalen Tourismusbüros verantwortlich.
Die Tourismusförderungstaxe dient der Finanzierung von Tätigkeiten zur Förderung des Tourismusangebots. Alle Betreiber von Unterkünften sind zur Zahlung der Tourismusförderungstaxe verpflichtet.
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- Legge sul turismo (LTur) del 25 giugno 2014
- Regolamento della legge sul turismo (RLTur) del 17 dicembre 2014
- Legge sugli esercizi alberghieri e sulla ristorazione (Lear) del 1° giugno 2010
- Regolamento della legge sugli esercizi alberghieri e sulla ristorazione (RLear) del 16 marzo 2011
- Decreto esecutivo sulle tasse turistiche del 14 settembre 2016