Short term rental

Meldung der Übernachtungen und Tourismusabgaben

Welche lokalen Bestimmungen muss ich einhalten?


Verfahren


  1. Die Kurtaxe in Höhe von CHF 2.00 pro Nacht muss für jeden Gast ab dem Alter von 14 Jahren einkassiert werden. Diese Abgabe ist vom Gast zu zahlen.
     
  2. Alle Übernachtungen in der eigenen Einrichtung müssen EINMAL IM JAHR der eigenen regionalen Tourismusorganisation (OTR) GEMELDET werden.
    Bitte setzen Sie sich wegen der Dokumentation und des Verfahrens direkt mit Ihrer OTR in Verbindung.
     
  3. Die vom Gast eingenommene Kurtaxe muss gemeinsam mit der (vom Gastgeber zu zahlenden) Promotionstaxe in Höhe von 1.25 CHF pro Gast/Nacht an die OTR entrichtet werden.
     
  4. WICHTIG: Die Abgaben sind für jede Übernachtung von allen Personen ab dem Alter von 14 Jahren unabhängig von der Bettenanzahl oder dem Grund der Reise zu zahlen. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Übernachtungen ist gesetzeswidrig.

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